Status-Abfrage zu Ihrem Online-Antrag

Für die Status-Abfrage Ihres Online-Antrags geben Sie bitte nun Ihre Antrags-Nr. sowie Ihren Antrags-Code ein.
Diese beiden Daten können Sie der E-Mail entnehmen, welche Sie nach dem Abschicken Ihres Antrags an uns erhalten haben.



Einfache
Beantragung

In nur einem Schritt beantragen Sie mit uns Ihre Selbstauskunft gleichzeitig bei der SCHUFA, CRIF Bürgel und bei der Creditreform.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt sofort und Sie erhalten Ihre Auskunft innerhalb weniger Werktage an Ihre Anschrift zugesendet.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Beantragung steht Ihnen unser kompetentes Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist eine Selbstauskunft?

Eine Selbstauskunft ermöglicht Ihnen, die über Sie gespeicherten Daten bei den führenden deutschen Auskunfteien einzusehen. Diese Informationen werden bei der SCHUFA Holding AG, CRIF Bürgel GmbH und Creditreform Boniversum GmbH gespeichert und können Ihre Bonität und damit Ihre Chancen auf Verträge, Kredite oder Mietverhältnisse beeinflussen.

Mit unserem Online-Service können Sie Ihre persönliche Selbstauskunft schnell und einfach gleichzeitig bei allen drei führenden Auskunfteien beantragen.

Was ist der Vorteil einer Selbstauskunft gemäß Art. 15 DSGVO?

Mit der Selbstauskunft gemäß Art. 15 DSGVO gehen Sie kein kostenpflichtiges Abonnement ein. Bei der SCHUFA wird beispielsweise oft ein 12-monatiges Abo für bis zu 9,95€ pro Monat beworben, das für die einfache Einsicht in Ihre Daten jedoch nicht erforderlich ist.

Warum sollte ich die Selbstauskunft nicht nur bei der SCHUFA, sondern auch bei CRIF Bürgel und Creditreform Boniversum beantragen?

In Deutschland gibt es nicht nur eine Auskunftei, sondern mehrere große Anbieter, die unterschiedliche Daten über Verbraucher speichern. Die SCHUFA ist zwar die bekannteste, doch auch CRIF Bürgel und Creditreform Boniversum speichern Daten zu Ihrer Bonität und Ihrem Zahlungsverhalten - teilweise aus unterschiedlichen Quellen (z.B. Banken, Versandhandel, Telekommunikationsanbieter, Inkassodatenbanken). Nur durch die gleichzeitige Anfrage bei allen drei führenden Auskunfteien erhalten Sie einen vollständigen Überblick darüber, welche Informationen über Sie gespeichert sind. Das hilft Ihnen, Datenfehler zu erkennen, Ihr Bonitätsprofil gezielt zu überprüfen und sich optimal auf Kreditentscheidungen, Mietverträge oder Vertragsabschlüsse vorzubereiten.

Wie funktioniert die Beantragung über unseren Online-Service?

Mit unserem Online-Service stellen Sie Ihren Antrag auf Selbstauskunft in nur einem Schritt bei SCHUFA, CRIF Bürgel und Creditreform. Über unser interaktives Online-Formular übermitteln Sie uns alle erforderlichen Angaben. Wir übernehmen anschließend die korrekte und strukturierte Weiterleitung Ihrer Anträge an die jeweiligen Auskunfteien - ganz ohne mehrfachen Aufwand oder separate Anfragen.

Was enthält die Selbstauskunft?

Die Selbstauskunft enthält eine Übersicht über alle bei der jeweiligen Auskunftei gespeicherten personenbezogenen Daten sowie Informationen zu etwaigen Bonitätseinträgen. Diese Informationen sind wichtig für:

- die eigene Kontrolle Ihrer Bonität

- die Vorbereitung auf Miet- oder Kreditverträge

- Verhandlungen mit Banken oder Versicherungen

- Transparenz gegenüber potenziellen Arbeitgebern (z.B. bei bestimmten Berufsgruppen)

Wie lange dauert es, bis ich meine gewünschten Auskünfte bekomme?

Nach der erfolgreichen Auftragserfassung werden Ihre Anträge umgehend an die Auskunfteien übermittelt. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Auskunftei und Auslastung. In der Regel erhalten Sie Ihre persönlichen Auskünfte innerhalb von 7-10 Werktagen direkt per Post von den jeweiligen Auskunfteien zugesendet.

Fallen Gebühren durch die Auskunfteien an?

Die Beantragung Ihrer Selbstauskunft gemäß Art. 15 DSGVO ist bei allen Auskunfteien einmal pro Jahr gesetzlich kostenfrei. Sollten Sie mehrmals pro Jahr eine Auskunft benötigen, so sind die SCHUFA und andere Auskunfteien laut unseren Erfahrungen jedoch sehr kulant. Regelmäßig fordern wir bis zu 4 mal im Jahr für unsere Kunden Selbstauskünfte an und erhalten alle Auskünfte kostenfrei.

Kann ich die Selbstauskunft auch als Nicht-EU-Bürger beantragen?

Ja. Unser Service steht allen offen, unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsstatus. Voraussetzung ist lediglich, dass Daten zu Ihrer Person bei den genannten Auskunfteien gespeichert sein könnten (z.B. durch Aufenthalt oder wirtschaftliche Aktivitäten in Deutschland).

Was passiert, wenn keine Daten gespeichert sind?

Wenn keine personenbezogenen Daten oder Bonitätseinträge bei einer Auskunftei über Sie gespeichert sind, wird Ihnen dies in der jeweiligen amtlichen Auskunft der Auskunftei ausdrücklich bestätigt. Auch diese Bestätigung kann in vielen Fällen für Verträge oder behördliche Zwecke hilfreich sein.

Erhalte ich zusätzliche Unterstützung?

Ja - neben der digitalen Auftragserfassung und strukturierten Weiterleitung an alle drei Auskunfteien stellen wir Ihnen als praktische Zusatzleistung ein hilfreiches E-Book zur Verfügung. Dieses wurde speziell für Privatpersonen entwickelt, die sich umfassend über das Thema Bonität und Datenschutz informieren möchten.

Das E-Book enthält leicht verständliche Erklärungen zu Bonitätsbewertungen, zeigt Ihnen Tipps für den korrekten Umgang mit Auskünften und informiert Sie über Ihre Rechte gemäß DSGVO. Zusätzlich finden Sie darin wertvolle Hinweise zur Datenkorrektur, zur Vermeidung von Fehleinträgen und zur aktiven Verbesserung Ihres Bonitätsprofils - kompakt und übersichtlich aufbereitet.

So starten Sie nicht nur mit dem richtigen Formular, sondern auch mit dem nötigen Wissen und Sicherheit im Umgang mit Ihren Bonitätsdaten.

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